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Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss legte für die Verwendung von Siliciumdioxid (E 551) und bestimmten Silicaten (Natrium-, Kalium-, Calcium- und Magnesiumsilicate) als Trennmittel den Gruppen-ADI-Wert (Acceptable Daily Intake; annehmbare tägliche Aufnahme) „not specified“ fest . Daraus folgt, dass von Siliciumdioxid (E 551) in der zur Erzielung der gewünschten technologischen Wirkung benötigten Menge keine Gesundheitsgefahr ausgeht. Die zusätzliche Exposition der Verbraucher gegenüber Siliciumdioxid (E 551) durch die Verwendung des Stoffs als Trennmittel in Kaliumnitrat (E 252) wäre begrenzt.
Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss legte für die Verwendung von Siliciumdioxid (E 551) und bestimmten Silicaten (Natrium-, Kalium-, Calcium- und…
Das Trennmittel Siliciumdioxid (E 551) ist derzeit mit der Richtlinie 95/2/EG für verschiedene Verwendungen zugelassen. Diesem Lebensmittelzusatzstoff hat der…
Es ist daher angezeigt, die Verwendung von Siliciumdioxid (E 551) als Trennmittel in Kaliumnitrat (E 252) zuzulassen.
Bei der Lagerung neigt Kaliumnitrat (E 252) stark zur Verklumpung, was seine Verwendung in der Lebensmittelverarbeitung beeinträchtigt. Daher bedarf es eines…
Am 7. Juli 2016 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Siliciumdioxid (E 551) als Trennmittel in Kaliumnitrat (E 252) gestellt; der Antrag wurde…
Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss hat für Carbonate den Gruppen-ADI-Wert (Acceptable Daily Intake — annehmbare tägliche Aufnahmemenge) „nicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.