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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die Sicherheit von PVA-PEG-Pfropfcopolymer bei Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff bewertet und ist zu dem Schluss gelangt, dass seine Verwendung als Filmüberzug bei Nahrungsergänzungsmitteln bei den vorgeschlagenen Verwendungen keine Sicherheitsbedenken aufwirft . Die Sicherheitsbewertung umfasste auch die angegebene Verwendung von Siliciumdioxid in PVA-PEG-Pfropfcopolymer.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die Sicherheit von PVA-PEG graft co-polymer bei Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff bewertet und ist…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertete die Sicherheit von Polyvinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymer bei der Verwendung als…
Die Verwendung von Siliciumdioxid in PVA-PEG-Pfropfcopolymer sollte folglich genehmigt werden.
Siliciumdioxid (E 551) wird zur Verbesserung des Fließverhaltens des Polymerpulvers in PVA-PEG-Pfropfcopolymer verwendet. Der durch die Verwendung von…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 685/2014 der Kommission ist die Verwendung von Polyvinyl alcohol-polyethylene glycol-graft-co-polymer (PVA-PEG-Pfropfcopolymer) (E…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertete die Sicherheit von neutralem Methacrylat-Copolymer und anionischem Methacrylat-Copolymer bei der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.