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In den Lebensmittelkategorien 08.2 „Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004“, 08.3.1 „Nicht wärmebehandelte Fleischerzeugnisse“, 08.3.2 „Wärmebehandelte Fleischerzeugnisse“ und 08.3.4 „Auf traditionelle Weise gepökelte Fleischerzeugnisse, für die besondere Bestimmungen über Nitrite und Nitrate gelten“ sollte die Angabe der Höchstmengen an Nitriten (E 249-250) und/oder Nitraten (E 251-252) präzisiert werden.
: Die Höchstmenge wird berechnet als P2O5. 08.2.4 Auf traditionelle Weise gepökelte Fleischprodukte, für die besondere Bestimmungen über Nitrite und Nitrate…
Die Kategorie 08.2 „Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004“ wird wie folgt geändert: a) Die Einträge zu E 249 — E 250 und E 261 erhalten…
Nitrite (E 249–250) sind wichtig als Konservierungsmittel in Fleischerzeugnissen, um die Bildung schädlicher Bakterien, vor allem Clostridium botulinum zu…
Für die Lebensmittelkategorien 09.1.2 „Weich- und Krebstiere, nicht verarbeitet“ und 09.2 „Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstieren,…
In der Lebensmittelkategorie 08.3.4.2 „Traditionelle trockengepökelte Erzeugnisse“ sollte die Höchstmenge an Nitriten (E 249-250) für jamón curado, paleta…
In der Lebensmittelkategorie 10.2 „Eier und Eiprodukte, verarbeitet“ sollte die Höchstmenge an Triethylcitrat (E 1505) nur für Trockeneiweiß gelten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.