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Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert: 1. Teil D wird wie folgt geändert: a) Der Eintrag für die Lebensmittelkategorie 08.3.4 erhält folgende Fassung: „08.3.4 Traditionelle und auf traditionelle Weise gepökelte Fleischerzeugnisse, für die besondere Bestimmungen über Nitrite und Nitrate gelten“ · b) der Eintrag für die Lebensmittelkategorie 08.3.4.3 erhält folgende Fassung: „08.3.4.3 Sonstige traditionelle und auf traditionelle Weise gepökelte Erzeugnisse (einschließlich der Kombination von Tauch- und Trockenpökelvorgängen oder der Verwendung von Nitrit und/oder Nitrat in einem zusammengesetzten Erzeugnis oder dem Einspritzen der Pökellösung vor dem Kochen)“ · · 2. Teil E wird wie folgt geändert: a) der Eintrag für die Lebensmittelkategorie 08.3.4 erhält folgende Fassung: „08.3.4 Traditionelle und auf traditionelle Weise gepökelte Fleischerzeugnisse, für die besondere Bestimmungen über Nitrite und Nitrate gelten“ · b) der Eintrag für die Lebensmittelkategorie 08.3.4.3 erhält folgende Fassung: „08.3.4.3 Sonstige traditionelle und auf traditionelle Weise gepökelte Erzeugnisse (einschließlich der Kombination von Tauch- und Trockenpökelvorgängen oder der Verwendung von Nitrit und/oder Nitrat in einem zusammengesetzten Erzeugnis oder dem Einspritzen der Pökellösung vor dem Kochen)“ · c) Kategorie 01.7.2 (Gereifter Käse) wird wie folgt geändert: i) der Eintrag für E 251-252 (Nitrate) erhält folgende Fassung: „E 251-252 Nitrate 150 (30) Nur Hartkäse, halbfester und halbweicher Käse Geltungsende: 9. Oktober 2026 E 251-252 Nitrate 75 (30) (XA) (XB) Nur Hartkäse, halbfester und halbweicher Käse Geltungsbeginn: 9. Oktober 2026 E 251-252 Nitrate 110 (30) (XA) (XB) Nur traditioneller schwedischer Käse mit kornförmiger Lochung aus Gäsene, der mindestens 11 Monate gereift ist Geltungsende: 9. Oktober 2027 E 251-252 Nitrate 110 (30) (XA) (XB) Nur traditioneller schwedischer Cheddar-Käse aus Kvibille, der mindestens 4 Monate gereift ist Geltungsende: 9. Oktober 2027 E 251-252 Nitrate 110 (30) (XA) (XB) Nur traditioneller schwedischer Käse mit kornförmiger Lochung aus Falköping, der mindestens 12 Monate gereift ist Geltungsende: 9. Oktober 2027“ · ii) es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO3-Ion. (XB): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 35 mg/kg, ausgedrückt als NO3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.“ · · d) Kategorie 01.7.4 (Molkenkäse) wird wie folgt geändert: i) der Eintrag für E 251-252 (Nitrate) erhält folgende Fassung: „E 251-252 Nitrate 150 (30) Nur Käsereimilch von Hartkäse, halbfestem und halbweichem Käse Geltungsende: 9. Oktober 2026 E 251-252 Nitrate 75 (30) (XA) (XB) Nur Käsereimilch von Hartkäse, halbfestem und halbweichem Käse Geltungsbeginn: 9. Oktober 2026“ · ii) es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO3-Ion. (XB): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 35 mg/kg, ausgedrückt als NO3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.“ · · e) Kategorie 01.7.6 (Käseprodukte (ausgenommen Produkte der Kategorie 16)) wird wie folgt geändert: i) der Eintrag für E 251-252 (Nitrate) erhält folgende Fassung: „E 251-252 Nitrate 150 (30) Nur harte, halbfeste und halbweiche gereifte Produkte Geltungsende: 9. Oktober 2026 E 251-252 Nitrate 75 (30) (XA) (XB) Nur harte, halbfeste und halbweiche gereifte Produkte Geltungsbeginn: 9. Oktober 2026“ · ii) es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO3-Ion. (XB): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 35 mg/kg, ausgedrückt als NO3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.“ · · f) Kategorie 01.8 (Milchprodukt-Analoge, auch Getränkeweißer) wird wie folgt geändert: i) der Eintrag für E 251-252 (Nitrate) erhält folgende Fassung: „E 251-252 Nitrate 150 (30) Nur Käseanalog auf Milchbasis Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 75 (30) (XA) (XB) Nur Käseanalog auf Milchbasis Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025“ · ii) es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO3-Ion. (XB): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 35 mg/kg, ausgedrückt als NO3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.“ · · g) Kategorie 08.2 (Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004) wird wie folgt geändert: i) der Eintrag für E 249-250 (Nitrite) erhält folgende Fassung: „E 249-250 Nitrite 150 (7) Nur lomo de cerdo adobado, pincho moruno, careta de cerdo adobada, costilla de cerdo adobada, Kasseler, Bräte, Surfleisch, toorvorst, šašlõkk, ahjupraad, kiełbasa surowa biała, kiełbasa surowa metka, tatar wołowy (danie tatarskie) und golonka peklowana Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 80 (XC) (XD) Nur lomo de cerdo adobado, pincho moruno, careta de cerdo adobada, costilla de cerdo adobada, Kasseler, Bräte, Surfleisch, toorvorst, šašlõkk, ahjupraad, kiełbasa surowa biała, kiełbasa surowa metka, tatar wołowy (danie tatarskie) und golonka peklowana Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025“ · ii) es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XC): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO2-Ion. (XD): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen darf beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 45 mg/kg, ausgedrückt als NO2-Ion, nicht überschreiten.“ · · h) Kategorie 08.3.1 (Nicht wärmebehandelte Fleischerzeugnisse) wird wie folgt geändert: i) die Einträge für E 249-250 (Nitrite) und E 251-252 (Nitrate) erhalten folgende Fassung: „E 249-250 Nitrite 150 (7) Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 80 (XC) (XD) Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (7) Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 90 (XA) (XE) Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 110 (XA) (XF) Nur große Speckteile und Trockenwürste ohne Zusatz von Nitriten Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025“ · ii) es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO3-Ion. (XC): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO2-Ion. (XD): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen darf beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 45 mg/kg, ausgedrückt als NO2-Ion, nicht überschreiten. (XE): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 90 mg/kg, ausgedrückt als NO3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen. (XF): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 110 mg/kg, ausgedrückt als NO3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.“ · · i) Kategorie 08.3.2 (Wärmebehandelte Fleischerzeugnisse) wird wie folgt geändert: i) die Einträge für E 249-250 (Nitrite) erhalten folgende Fassung: „E 249-250 Nitrite 100 (7) (58) (59) Nur sterilisierte Fleischerzeugnisse (Fo > 3,00) Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 55 (58) (59) (XC) (XG) Nur sterilisierte Fleischerzeugnisse (Fo > 3,00) Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 150 (7) (59) Ausgenommen sterilisierte Fleischerzeugnisse (Fo > 3,00) Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 80 (59) (XC) (XD) Ausgenommen sterilisierte Fleischerzeugnisse (Fo > 3,00) Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025“ · ii) es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XC): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO2-Ion. (XD): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen darf beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 45 mg/kg, ausgedrückt als NO2-Ion, nicht überschreiten. (XG): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen darf beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 25 mg/kg, ausgedrückt als NO2-Ion, nicht überschreiten.“ · · j) Kategorie 08.3.4.1 (Traditionelle nassgepökelte Erzeugnisse (in eine Pökellösung, die Nitrite und/oder Nitrate, Salz und andere Bestandteile enthält, eingelegte Fleischerzeugnisse)) wird wie folgt geändert: i) die Einträge für E 249-250 (Nitrite) und E 251-252 (Nitrate) erhalten folgende Fassung: „E 249-250 Nitrite 30 (XH) Nur auf traditionelle Weise gepökelte Erzeugnisse Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 175 (39) Nur Wiltshire bacon und ähnliche Produkte: Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung. Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische Starterkulturen Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 105 (XH) Nur Wiltshire bacon und ähnliche Produkte: Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung. Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische Starterkulturen Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur Wiltshire bacon und ähnliche Produkte: Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung. Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische Starterkulturen Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur Wiltshire bacon und ähnliche Produkte: Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung. Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische Starterkulturen Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 100 (39) Nur Wiltshire ham und ähnliche Produkte: Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung. Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische Starterkulturen Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 65 (XH) Nur Wiltshire ham und ähnliche Produkte: Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung. Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische Starterkulturen Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur Wiltshire ham und ähnliche Produkte: Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung. Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische Starterkulturen Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur Wiltshire ham und ähnliche Produkte: Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende 3- bis 10-tägige Tauchpökelung. Die Tauchpökellösung enthält auch mikrobiologische Starterkulturen Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 175 (39) Nur entremeada, entrecosto, chispe, orelheira e cabeça (salgados), toucinho fumado und ähnliche Produkte: 3- bis 5-tägige Tauchpökelung. Das Erzeugnis wird nicht wärmebehandelt und hat eine hohe Wasseraktivität Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 105 (XH) Nur entremeada, entrecosto, chispe, orelheira e cabeça (salgados), toucinho fumado und ähnliche Produkte: 3- bis 5-tägige Tauchpökelung. Das Erzeugnis wird nicht wärmebehandelt und hat eine hohe Wasseraktivität Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur entremeada, entrecosto, chispe, orelheira e cabeça (salgados), toucinho fumado und ähnliche Produkte: 3- bis 5-tägige Tauchpökelung. Das Erzeugnis wird nicht wärmebehandelt und hat eine hohe Wasseraktivität Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur entremeada, entrecosto, chispe, orelheira e cabeça (salgados), toucinho fumado und ähnliche Produkte: 3- bis 5-tägige Tauchpökelung. Das Erzeugnis wird nicht wärmebehandelt und hat eine hohe Wasseraktivität Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 50 (39) Nur cured tongue : Mindestens 4-tägige Tauchpökelung und Vorkochen Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 10 (39) (59) Nur cured tongue : Mindestens 4-tägige Tauchpökelung und Vorkochen Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 7 (59) (XI) Nur cured tongue : Mindestens 4-tägige Tauchpökelung und Vorkochen Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 150 (7) Nur kylmâsavustettu poronliha/kallrökt renkött : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende Tauchpökelung. Die Pökelzeit beträgt 14 bis 21 Tage, ihr schließt sich eine Reifung durch Kalträucherung von 4 bis 5 Wochen an Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 100 (XC) (XJ) Nur kylmâsavustettu poronliha/kallrökt renkött : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende Tauchpökelung. Die Pökelzeit beträgt 14 bis 21 Tage, ihr schließt sich eine Reifung durch Kalträucherung von 4 bis 5 Wochen an Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 300 (7) Nur kylmâsavustettu poronliha/kallrökt renkött : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende Tauchpökelung. Die Pökelzeit beträgt 14 bis 21 Tage, ihr schließt sich eine Reifung durch Kalträucherung von 4 bis 5 Wochen an Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 180 (XA) (XK) Nur kylmâsavustettu poronliha/kallrökt renkött : Einspritzen von Pökellösung in das Fleisch und anschließende Tauchpökelung. Die Pökelzeit beträgt 14 bis 21 Tage, ihr schließt sich eine Reifung durch Kalträucherung von 4 bis 5 Wochen an Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 150 (7) Nur bacon, filet de bacon und ähnliche Produkte: 4- bis 5-tägige Tauchpökelung bei 5 bis 7 °C, normalerweise Reifung von 24 bis 40 Stunden bei 22 °C, mögliche 24-stündige Räucherung bei 20 bis 25 °C und 3- bis 6-wöchige Lagerung bei 12 bis 14 °C Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 100 (XC) (XJ) Nur bacon, filet de bacon und ähnliche Produkte: 4- bis 5-tägige Tauchpökelung bei 5 bis 7 °C, normalerweise Reifung von 24 bis 40 Stunden bei 22 °C, mögliche 24-stündige Räucherung bei 20 bis 25 °C und 3- bis 6-wöchige Lagerung bei 12 bis 14 °C Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (7) (40) (59) Nur bacon, filet de bacon und ähnliche Produkte: 4- bis 5-tägige Tauchpökelung bei 5 bis 7 °C, normalerweise Reifung von 24 bis 40 Stunden bei 22 °C, mögliche 24-stündige Räucherung bei 20 bis 25 °C und 3- bis 6-wöchige Lagerung bei 12 bis 14 °C Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 180 (40) (59) (XA) (XK) Nur bacon, filet de bacon und ähnliche Produkte: 4- bis 5-tägige Tauchpökelung bei 5 bis 7 °C, normalerweise Reifung von 24 bis 40 Stunden bei 22 °C, mögliche 24-stündige Räucherung bei 20 bis 25 °C und 3- bis 6-wöchige Lagerung bei 12 bis 14 °C Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 50 (39) Nur Rohschinken, nassgepökelt, und ähnliche Produkte: Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 2 Tage/kg mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) Nur Rohschinken, nassgepökelt, und ähnliche Produkte: Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 2 Tage/kg mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (XI) Nur Rohschinken, nassgepökelt, und ähnliche Produkte: Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 2 Tage/kg mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025“ · ii) es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO3-Ion. (XC): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO2-Ion. (XH): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen für das verkaufsfertige Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses, ausgedrückt als NO2-Ion. (XI): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen für das verkaufsfertige Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses, ausgedrückt als NO3-Ion. (XJ): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen darf beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 50 mg/kg, ausgedrückt als NO2-Ion, nicht überschreiten. (XK): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 95 mg/kg, ausgedrückt als NO3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.“ · · k) Kategorie 08.3.4.2 (Traditionelle trockengepökelte Erzeugnisse. (Beim Trockenpökeln wird eine trockene Pökelmischung, die Nitrite und/oder Nitrate, Salz und andere Bestandteile enthält, auf die Oberfläche des Fleisches aufgebracht; eine Stabilisierungs-/Reifezeit schließt sich an)) wird wie folgt geändert: i) die Einträge für E 249-250 (Nitrite) und E 251-252 (Nitrate) erhalten folgende Fassung: „E 249-250 Nitrite 30 (XH) Nur auf traditionelle Weise gepökelte Erzeugnisse Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 175 (39) Nur dry cured bacon und ähnliche Produkte: Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagen Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 105 (XH) Nur dry cured bacon und ähnliche Produkte: Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagen Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur dry cured bacon und ähnliche Produkte: Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagen Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur dry cured bacon und ähnliche Produkte: Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagen Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 100 (39) Nur dry cured ham und ähnliche Produkte: Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagen Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 65 (XH) Nur dry cured ham und ähnliche Produkte: Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagen Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur dry cured ham und ähnliche Produkte: Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagen Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur dry cured ham und ähnliche Produkte: Trockenpökelung mit anschließender Reifung von mindestens 4 Tagen Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 100 (39) Nur jamón curado, paleta curada, lomo embuchado, cecina und ähnliche Produkte: Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von mindestens 10 Tagen und eine Reifezeit von mehr als 45 Tagen an Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 65 (XH) Nur jamón curado, paleta curada, lomo embuchado, cecina und ähnliche Produkte: Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von mindestens 10 Tagen und eine Reifezeit von mehr als 45 Tagen an Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur jamón curado, paleta curada, lomo embuchado, cecina und ähnliche Produkte: Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von mindestens 10 Tagen und eine Reifezeit von mehr als 45 Tagen an Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur jamón curado, paleta curada, lomo embuchado, cecina und ähnliche Produkte: Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von mindestens 10 Tagen und eine Reifezeit von mehr als 45 Tagen an Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 100 (39) Nur presunto, presunto da pá und paio do lombo und ähnliche Produkte: 10- bis 15-tägige Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von 30 bis 45 Tagen und eine Reifezeit von mindestens 2 Monaten an Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 65 (XH) Nur presunto, presunto da pá und paio do lombo und ähnliche Produkte: 10- bis 15-tägige Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von 30 bis 45 Tagen und eine Reifezeit von mindestens 2 Monaten an Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur presunto, presunto da pá und paio do lombo und ähnliche Produkte: 10- bis 15-tägige Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von 30 bis 45 Tagen und eine Reifezeit von mindestens 2 Monaten an Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur presunto, presunto da pá und paio do lombo und ähnliche Produkte: 10- bis 15-tägige Trockenpökelung; ihr schließt sich eine Stabilisierungszeit von 30 bis 45 Tagen und eine Reifezeit von mindestens 2 Monaten an Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 50 (39) Nur Rohschinken, trockengepökelt, und ähnliche Produkte: Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 10 bis 14 Tage mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur Rohschinken, trockengepökelt, und ähnliche Produkte: Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 10 bis 14 Tage mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur Rohschinken, trockengepökelt, und ähnliche Produkte: Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 10 bis 14 Tage mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (40) (59) Nur jambon sec, jambon sel und ähnliche trockengepökelte Produkte: Trockenpökelung von 3 Tagen + 1 Tag/kg; an den Salzungsvorgang schließt sich ein Zeitraum von einer Woche und eine Alterungs-/Reifezeit von 45 Tagen bis 18 Monaten an Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (40) (59) (XI) Nur jambon sec, jambon sel und ähnliche trockengepökelte Produkte: Trockenpökelung von 3 Tagen + 1 Tag/kg; an den Salzungsvorgang schließt sich ein Zeitraum von einer Woche und eine Alterungs-/Reifezeit von 45 Tagen bis 18 Monaten an Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025“ · ii) es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XH): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen für das verkaufsfertige Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses, ausgedrückt als NO2-Ion. (XI): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen für das verkaufsfertige Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses, ausgedrückt als NO3-Ion.“ · · l) Kategorie 08.3.4.3 (Sonstige auf traditionelle Weise gepökelte Erzeugnisse (Kombination von Tauch- und Trockenpökelvorgängen oder Verwendung von Nitrit und/oder Nitrat in einem zusammengesetzten Erzeugnis oder Einspritzen der Pökellösung vor dem Kochen)) wird wie folgt geändert: i) die Einträge für E 249-250 (Nitrite) und E 251-252 (Nitrate) erhalten folgende Fassung: „E 249-250 Nitrite 30 (XH) Nur auf traditionelle Weise gepökelte Erzeugnisse Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 50 (39) Nur Rohschinken, trocken-/nassgepökelt, und ähnliche Produkte: Kombination von Nass- und Trockenpökelung (ohne Einspritzen der Pökellösung). Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 14 bis 35 Tage mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (39) (59) Nur Rohschinken, trocken-/nassgepökelt, und ähnliche Produkte: Kombination von Nass- und Trockenpökelung (ohne Einspritzen der Pökellösung). Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 14 bis 35 Tage mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 150 (59) (XI) Nur Rohschinken, trocken-/nassgepökelt, und ähnliche Produkte: Kombination von Nass- und Trockenpökelung (ohne Einspritzen der Pökellösung). Die Pökeldauer beträgt je nach Form und Gewicht der Fleischstücke ungefähr 14 bis 35 Tage mit anschließender Stabilisierung/Reifung Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 50 (39) Nur jellied veal und brisket : Einspritzen einer Pökellösung und nach Ablauf von mindestens 2 Tagen Kochen in kochendem Wasser bis zu 3 Stunden Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 10 (39) (59) Nur jellied veal und brisket : Einspritzen einer Pökellösung und nach Ablauf von mindestens 2 Tagen Kochen in kochendem Wasser bis zu 3 Stunden Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 7 (59) (XI) Nur jellied veal und brisket : Einspritzen einer Pökellösung und nach Ablauf von mindestens 2 Tagen Kochen in kochendem Wasser bis zu 3 Stunden Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 300 (40) (7) Nur Rohwürste (Salami und Kantwurst): Das Erzeugnis hat eine Reifedauer von mindestens 4 Wochen und ein Wasser-Eiweiß-Verhältnis unter 1,7 Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 180 (40) (XA) (XK) Nur Rohwürste (Salami und Kantwurst): Das Erzeugnis hat eine Reifedauer von mindestens 4 Wochen und ein Wasser-Eiweiß-Verhältnis unter 1,7 Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (40) (7) (59) Nur salchichón y chorizo tradicionales de larga curación und ähnliche Produkte: Reifedauer von mindestens 30 Tagen Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 180 (40) (59) (XA) (XK) Nur salchichón y chorizo tradicionales de larga curación und ähnliche Produkte: Reifedauer von mindestens 30 Tagen Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 180 (7) Nur vysočina, selský salám, turistický trvanlivý salám, poličan, herkules, lovecký salám, dunajská klobása, paprikáš und ähnliche Produkte: Getrocknetes Erzeugnis, das auf 70 °C erhitzt und anschließend einem 8- bis 12-tägigen Trocknungs- oder Räucherverfahren unterzogen wird. Fermentierte Produkte werden einem 14- bis 30-tägigen dreistufigen Fermentierungsverfahren unterzogen und anschließend geräuchert Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 105 (XC) (XJ) Nur vysočina, selský salám, turistický trvanlivý salám, poličan, herkules, lovecký salám, dunajská klobása, paprikáš und ähnliche Produkte: Getrocknetes Erzeugnis, das auf 70 °C erhitzt und anschließend einem 8- bis 12-tägigen Trocknungs- oder Räucherverfahren unterzogen wird. Fermentierte Produkte werden einem 14- bis 30-tägigen dreistufigen Fermentierungsverfahren unterzogen und anschließend geräuchert Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 100 (XC) (XJ) Nur Svensk julskinka und Svensk leverpastej und ähnliche Produkte: Gepökelt/ungegart oder gegart in der Verbraucherpackung Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025 E 249-250 Nitrite 100 (XC) (XJ) Nur Mettwurst, Teewurst und ähnliche Produkte: Streichfähige, weiche, kurz gereifte Rohwürste Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 250 (40) (7) (59) Nur saucisson sec und ähnliche Produkte: Rohe fermentierte getrocknete Wurst ohne Zusatz von Nitriten. Das Erzeugnis wird bei Temperaturen zwischen 18 und 22 °C oder weniger (10-12 °C) fermentiert; daran schließt sich eine Alterungs-/Reifezeit von mindestens 3 Wochen an. Das Erzeugnis hat ein Wasser-Eiweiß-Verhältnis unter 1,7 Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 180 (40) (59) (XA) (XK) Nur saucisson sec und ähnliche Produkte: Rohe fermentierte getrocknete Wurst ohne Zusatz von Nitriten. Das Erzeugnis wird bei Temperaturen zwischen 18 und 22 °C oder weniger (10-12 °C) fermentiert; daran schließt sich eine Alterungs-/Reifezeit von mindestens 3 Wochen an. Das Erzeugnis hat ein Wasser-Eiweiß-Verhältnis unter 1,7 Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025“ · ii) es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO3-Ion. (XC): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO2-Ion. (XH): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen für das verkaufsfertige Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses, ausgedrückt als NO2-Ion. (XI): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen für das verkaufsfertige Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses, ausgedrückt als NO3-Ion. (XJ): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen darf beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 50 mg/kg, ausgedrückt als NO2-Ion, nicht überschreiten. (XK): Übersteigt die Restmenge aus allen Quellen beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 95 mg/kg, ausgedrückt als NO3-Ion, müssen die Lebensmittelunternehmer den Grund für diese Überschreitung untersuchen.“ · · m) Kategorie 09.2 (Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstieren, verarbeitet) wird wie folgt geändert: i) der Eintrag für E 251-252 (Nitrate) erhält folgende Fassung: „E 251-252 Nitrate 500 Nur eingelegte Heringe und Sprotten Geltungsende: 9. Oktober 2025 E 251-252 Nitrate 270 (XA) (XD) Nur eingelegte Heringe und Sprotten Geltungsbeginn: 9. Oktober 2025“ · ii) es werden folgende Fußnoten angefügt: „(XA): Die Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf, ausgedrückt als NO3-Ion. (XD): Die Höchstrestmenge aus allen Quellen darf beim verkaufsfertigen Erzeugnis während der gesamten Haltbarkeitsdauer des Erzeugnisses 45 mg/kg, ausgedrückt als NO2-Ion, nicht überschreiten.“ · · ·
„ANHANG II Liste der Waren, für die die in Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben a und b genannten Regelungen gelten Ungeachtet der Vorschriften für die Auslegung der…
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert: a) Teil A wird wie folgt geändert: i) In Abschnitt 2 erhält Nummer 4 folgende Fassung: „4.…
PRODCOM Bezeichnung Bezug zur Außenhandelsnomenklatur 2011 (HS/KN) Menge Maßeinh P Bezug zur Erläuterung NACE 07.10: Eisenerzbergbau CPA 07.10.10 : Eisenerze…
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert: (1) Teil A wird wie folgt geändert: In Tabelle 1 erhält der Eintrag zu Nummer 1 folgende…
Kapitel 1. Lebensmittelsicherheitskriterien Kapitel 2. Prozesshygienekriterien 2.1 Fleisch und Fleischerzeugnisse 2.2 Milch und Milcherzeugnisse 2.3 Eiprodukte…
Prodcom Bezeichnung Bezug zur Außenhandelsnomenklatur 2012 (HS/KN) Maßeinh. P Bezug zur Erläuterung NACE: 07.10 Eisenerzbergbau CPA: 07.10.10 Eisenerze…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.