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Für die Lebensmittelkategorien 09.1.2 „Weich- und Krebstiere, nicht verarbeitet“ und 09.2 „Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstieren, verarbeitet“ sollte klargestellt werden, dass die Höchstmengen an Schwefeldioxid — Sulfiten (E 220-228) in Einheiten je Kilogramm angegeben sind, und die Fußnote bezüglich 4-Hexylresorcin (E 586) sollte präzisiert und berichtigt werden.
(10) Nur gekochte Krebstiere der Familien Penaeidae, Solenoceridae und Aristaeidae, zwischen 80 und 120 Einheiten je kg“ f) Der fünfte Eintrag zu E 220 — E 228…
: E 315 und E 316 können einzeln oder in Kombination verwendet werden, die Höchstmenge wird berechnet als Isoascorbinsäure. 09.1.2 Weich- und Krebstiere, nicht…
In der Lebensmittelkategorie 07.2 „Feine Backwaren“ sollte die Verwendung von Schwefeldioxid — Sulfite (E 220-228) präzisiert werden.
In den Lebensmittelkategorien 08.2 „Fleischzubereitungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2004“, 08.3.1 „Nicht wärmebehandelte Fleischerzeugnisse“, 08.3.2…
In der Lebensmittelkategorie 09.2 „Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstieren, verarbeitet“ sollte klargestellt werden, dass die…
In der Lebensmittelkategorie 04.2.3 „Obst- und Gemüsekonserven“ sollte die Verwendung von Schwefeldioxid — Sulfiten (E 220-228) bei verarbeiteten Pilzen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.