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Am 9. September 2010 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von L-Leucin als Trägerstoff (Tablettierungshilfe) für Tafelsüßen in Tablettenform von Deutschland eingereicht, wo diese Verwendung zugelassen ist. Dieser Antrag wurde den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 zugänglich gemacht.
Daher ist es angezeigt, die Verwendung von L-Leucin als Trägerstoff für Süßungsmittel in Tablettenform wie in Anhang I der vorliegenden Verordnung aufgeführt…
Es ist erforderlich, die Verwendung von Zusatzstoffen in Tafelsüßen im Sinne des Artikels 3 Absatz 2 Buchstabe g der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 zu regeln.…
Im Mai 2010 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Advantam als Süßungsmittel in mehreren Lebensmittelkategorien eingereicht. Der Antrag wurde den…
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert: 1. In Teil B wird in Nummer 3 „Andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel“ nach…
Am 25. März 2013 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Steviolglycosiden (E 960) als Süßungsmittel in bestimmten brennwertverminderten oder ohne…
Die Verwendung von L-Leucin in Tafelsüßen in Tablettenform ist aus technologischen Gründen notwendig. L-Leucin wird homogen mit Süßungsmitteln vermischt, und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.