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In dem Antrag wurde nachgewiesen, dass selbst beim Verzehr großer Mengen von Süßungstabletten 4 % der für L-Leucin empfohlenen Einnahmemenge nicht überschritten würden.
Daher ist es angezeigt, die Verwendung von L-Leucin als Trägerstoff für Süßungsmittel in Tablettenform wie in Anhang I der vorliegenden Verordnung aufgeführt…
Am 9. September 2010 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von L-Leucin als Trägerstoff (Tablettierungshilfe) für Tafelsüßen in Tablettenform von…
Angesichts der Notwendigkeit, neue brennwertverminderte Produkte in Verkehr zu bringen, sollte die Verwendung von Steviolglycosiden als Süßungsmittel bei…
Am 16. Juli 2014 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin erklärte diese, dass der Antragsteller…
Die Verwendung von L-Leucin in Tafelsüßen in Tablettenform ist aus technologischen Gründen notwendig. L-Leucin wird homogen mit Süßungsmitteln vermischt, und…
Die Zulassung dieses Süßungsmittels in Senf mit 120 mg/kg (als Stevioläquivalente) würde zu einem Anstieg der Aufnahme von E 960 innerhalb der folgenden Grenzen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.