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Die Verwendung von L-Leucin in Tafelsüßen in Tablettenform ist aus technologischen Gründen notwendig. L-Leucin wird homogen mit Süßungsmitteln vermischt, und diese Mischung wird anschließend in Tablettenform gepresst, wobei L-Leucin verhindert, dass die Tabletten in der Presse ankleben.
Daher ist es angezeigt, die Verwendung von L-Leucin als Trägerstoff für Süßungsmittel in Tablettenform wie in Anhang I der vorliegenden Verordnung aufgeführt…
Am 9. September 2010 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von L-Leucin als Trägerstoff (Tablettierungshilfe) für Tafelsüßen in Tablettenform von…
Es ist erforderlich, die Verwendung von Zusatzstoffen in Tafelsüßen im Sinne des Artikels 3 Absatz 2 Buchstabe g der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 zu regeln.…
Die gemäß dieser Verordnung zugelassenen Süßungsmittel können in Tafelsüßen verwendet werden, die direkt an die Verbraucher verkauft werden. Die Hersteller…
Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert: 1. In Teil B wird in Nummer 3 „Andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel“ nach…
In dem Antrag wurde nachgewiesen, dass selbst beim Verzehr großer Mengen von Süßungstabletten 4 % der für L-Leucin empfohlenen Einnahmemenge nicht überschritten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.