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Verordnung (EU) 2015/728 der Kommission vom 6. Mai 2015 zur Änderung der Definition von spezifiziertem Risikomaterial in Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien (Text von Bedeutung für den EWR)
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