Erwägungsgrund 3 32015R0728
Laut der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat — Zweiter Fahrplan für die TSE-Bekämpfung — ein Strategiepapier zum Thema transmissible spongiforme Enzephalopathien (2010-2015) vom 16. Juli 2010 sollte sich jede Änderung der derzeitigen in Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 genannten Liste der SRM (SRM-Liste) auf neu gewonnene wissenschaftliche Erkenntnisse stützen; dabei sollte gleichzeitig das bestehende hohe Maß an Verbraucherschutz in der EU aufrechterhalten bleiben.