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Um der Europäischen Zentralbank (EZB) angemessene Statistiken über die Finanzgeschäfte des Teilsektors Versicherungsgesellschaften in den Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist (nachfolgend die „Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets“), zur Verfügung zu stellen, wurden den Versicherungsgesellschaften durch die Verordnung (EU) Nr. 1374/2014 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/50) neue statistische Berichtspflichten auferlegt. Deshalb sollte die Verordnung (EU) Nr. 1011/2012 der Europäischen Zentralbank (EZB/2012/24) geändert werden, um statistische Berichtspflichten für die Wertpapierbestände der Versicherungsgesellschaften festzulegen. Um den Meldeaufwand gering zu halten, sollten nationale Zentralbanken (NZBen) befugt sein, die Berichtspflichten der Versicherungsgesellschaften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1011/2012 (EZB/2012/24) mit den Berichtspflichten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1374/2014 zu kombinieren.
Versicherungsgesellschaften werden statistische Berichtspflichten auferlegt, damit der EZB angemessene Statistiken über die Finanzgeschäfte des Teilsektors…
Um den Meldeaufwand für Versicherungsgesellschaften gering zu halten, sollten NZBen befugt sein, deren Berichtspflichten gemäß dieser Verordnung mit den…
Die Verordnung (EU) Nr. 1333/2014 der Europäischen Zentralbank (EZB/2014/48) verpflichtet die Berichtspflichtigen zur Meldung statistischer Daten, damit das…
Gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 ist die Europäische Zentralbank (EZB) zur Erfüllung ihrer statistischen Berichtspflichten befugt,…
Die Verordnung (EG) Nr. 1027/2006 der Europäischen Zentralbank vom 14. Juni 2006 über statistische Berichtspflichten von Postgiroämtern, die Einlagen von im…
Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen den Daten über die Wertpapierbestände von Versicherungsgesellschaften, die von den NZBen für statistische Zwecke nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.