Erwägungsgrund 1 32020R0533
Die in den jeweiligen Verordnungen der Europäischen Zentralbank (EZB) festgelegten statistischen Berichtspflichten tragen dem Bedarf des Eurosystems an statistischen Daten Rechnung. Allerdings kann die derzeitige Pandemie, die aufgrund der durch das Coronavirus bedingten Krankheit (COVID-19) ausgelöst wurde, für die Berichtspflichtigen eine erhebliche Herausforderung darstellen.