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Die Obergrenzen in dieser Verordnung basieren auf dem in der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur entwickelten Grundsatz der Zahlungsmittelneutralität auf Händlerebene („Merchant Indifference Test“), anhand dessen ermittelt wird, welche Entgelte ein Händler bereit wäre zu zahlen, wenn der Händler die Kosten der Nutzung einer Zahlungskarte durch den Kunden mit den Kosten kartenloser (Bar-)Zahlungen vergleicht (unter Berücksichtigung des an den Acquirer zu zahlenden Dienstleistungsentgelts, d. h. der Händlerentgelte und des Interbankenentgelts). Sie unterstützen daher die Nutzung effizienter Zahlungsinstrumente, da Karten gefördert werden, die größere transaktionsbezogene Vorteile bieten, und verhindern gleichzeitig unverhältnismäßig hohe Händlerentgelte, die für andere Verbraucher mit versteckten Kosten verbunden wären. Anderenfalls könnten die gemeinsamen Vereinbarungen über Interbankenentgelte zu überzogenen Händlerentgelte führen, da Händler aus Angst vor einem Umsatzverlust zögern könnten, teure Zahlungsinstrumente abzulehnen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Obergrenzen angemessen sind, da sie den Betrieb internationaler Kartenverfahren und die Tätigkeiten der Zahlungsdienstleister nicht in Frage stellen. Sie sind zudem vorteilhaft für Händler und Verbraucher und bieten Rechtssicherheit.
Einige Mitgliedstaaten haben zur direkten oder indirekten Regulierung der Interbankenentgelte Rechtsvorschriften erlassen oder arbeiten solche derzeit aus, die…
Die Folgenabschätzung zeigt, dass sich ein Verbot von Interbankenentgelten für Debitkartentransaktionen günstig auf die Akzeptanz und Nutzung von Karten und die…
Gleichwohl haben sich — wie aus der Folgenabschätzung hervorgeht — in einigen Mitgliedstaaten die Interbankenentgelte derart entwickelt, dass den Verbrauchern…
Die Verbraucher sind sich der Entgelte, die Händler für das von ihnen verwendete Zahlungsinstrument zahlen, gewöhnlich nicht bewusst. Gleichzeitig bieten die…
Um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts für kartengebundene Zahlungen, einschließlich über Internet und mobile Endgeräte, zum Vorteil von…
Aufgrund unilateraler Verpflichtungen und Zusagen im Rahmen wettbewerbsrechtlicher Verfahren liegen die Interbankenentgelte für zahlreiche grenzüberschreitende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.