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Die Kartenausgabe erfolgt auf der Grundlage einer Vertragsbeziehung zwischen dem Emittenten des Zahlungsinstruments und dem Zahler, unabhängig davon, ob der Emittent Gelder im Namen des Zahlers hält. Der Emittent stellt dem Zahler Zahlungskarten zur Verfügung, autorisiert Zahlungsvorgänge an Terminals oder entsprechenden Stellen und kann dem Acquirer die Zahlung für regelkonforme Zahlungsvorgänge im Rahmen des betreffenden Kartenzahlverfahrens garantieren. Deshalb handelt es sich bei dem reinen Vertrieb von Zahlungskarten oder der reinen Erbringung technischer Dienste (wie der Verarbeitung und Speicherung von Daten) nicht um eine Kartenausgabe.
„Emittent“ einen Zahlungsdienstleister, der eine vertragliche Vereinbarung schließt, um einem Zahler ein Zahlungsinstrument zur Veranlassung und Verarbeitung…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein kontoführender Zahlungsdienstleister auf Ersuchen eines Zahlungsdienstleisters, der kartengebundene…
Die Emittenten stellen sicher, dass ihre Zahlungsinstrumente elektronisch identifizierbar sind und neu ausgegebene kartengebundene Zahlungsinstrumente auch…
Die Verwendung einer Karte oder eines kartengebundenen Zahlungsinstruments für das Ausführen einer Zahlung bewirkt oft das Versenden einer Nachricht zur…
Bei kartengebundenen Zahlungsvorgängen werden die Transaktionen zwar vom Zahlungsempfänger ausgelöst, jedoch im Rahmen dieser Verordnung wie vom Zahler…
Einige auf nationaler Ebene verwendete Zahlungsinstrumente ermöglichen es dem Zahler, kartengebundene Zahlungsvorgänge zu veranlassen, die durch das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.