Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß Nummer 4 der Empfehlung 2011/750/EU der Kommission sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die Mobilfunknetzbetreiber in ihren Netzen den Mechanismus für die Verwendung der eCall-Kennung bis zum 31. Dezember 2014 umgesetzt haben. Geht aus der in Nummer 6 jener Empfehlung aufgeführten Überprüfung hervor, dass die eCall-Kennung nicht bis zum 31. März 2016 umgesetzt sein wird, sollte die Kommission geeignete Maßnahmen treffen, um dafür zu sorgen, dass die Mobilfunknetzbetreiber den Mechanismus für die Verwendung der eCall-Kennung umsetzen.
Gemäß Artikel 1 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 585/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates haben die Mitgliedstaaten in ihrem Hoheitsgebiet spätestens…
Am 3. Juli 2012 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung mit dem Titel „eCall: ein neuer Notruf 112 für die Bürger“, mit der die Kommission…
Die Kommission arbeitet bis zum 31. März 2021 einen Bewertungsbericht über die mit dem auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen 112-eCall-System erzielten…
Damit die Straßenverkehrssicherheit weiter verbessert werden kann, wurden in der Mitteilung der Kommission vom 21. August 2009 mit dem Titel „eCall: Zeit zur…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 8 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um Fahrzeuggruppen der Klassen M 1 und N 1 zu bestimmen, die aus…
Die europäischen Normungsorganisationen, das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) und das Europäische Komitee für Normung (CEN), haben…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.