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Hierzu sollte die fachliche Unabhängigkeit der statistischen Stellen gestärkt und unionsweit geltende Mindeststandards gewährleistet werden. Den Leitern der nationalen statistischen Ämter (im Folgenden „NSÄ“) sollten spezielle Garantien im Hinblick auf statistische Aufgaben, Organisationsfragen und die Mittelzuweisung gegeben werden. Die Verfahren für die Ernennung der Leiter der NSÄ sollten transparent sein und ausschließlich auf fachlichen Kriterien beruhen. Dabei sollte die Einhaltung des Grundsatzes der Chancengleichheit insbesondere zwischen den Geschlechtern gewährleistet werden.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Verfahren für die Einstellung und Ernennung der Leiter der NSÄ und gegebenenfalls der statistischen Leiter der…
Die NSÄ und andere einzelstaatliche Stellen gemäß Absatz 1 richten die erforderlichen Kooperationsmechanismen im Einklang mit den nationalen Besonderheiten ein.…
Folgender Artikel wird eingefügt: Leiter der NSÄ und statistische Leiter anderer einzelstaatlicher Stellen (1) Die Mitgliedstaaten gewährleisten innerhalb ihres…
Um den Aufwand für die statistischen Stellen und die Auskunftgebenden möglichst gering zu halten, sollten die NSÄ und andere einzelstaatliche Stellen…
Mit den verbesserten rechtlichen Rahmenbedingungen für die europäischen Statistiken sollte insbesondere der Notwendigkeit Rechnung getragen werden, entsprechend…
Es ist daher erforderlich, die Tätigkeiten des Europäischen Statistischen Systems (ESS) zu konsolidieren und seine Governance zu verbessern, insbesondere um die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.