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Beim Vertrieb eines ELTIF an Kleinanleger sollte die Verwahrstelle des ELTIF den Bestimmungen der Richtlinie 2009/65/EG in Bezug auf die Einrichtungen, die als Verwahrstellen auftreten dürfen, die Unmöglichkeit des Haftungsausschlusses und die Wiederverwendung von Vermögenswerten entsprechen.
Die Haftung der Verwahrstelle gemäß Artikel 21 Absatz 12 der Richtlinie 2011/61/EU wird nicht durch eine Vereinbarung ausgeschlossen oder begrenzt, wenn der…
Anteile eines ELTIF dürfen nur dann an Kleinanleger vertrieben werden, wenn eine Beurteilung der Eignung gemäß Artikel 25 Absatz 2 der Richtlinie 2014/65/EU…
Der Verwalter eines ELTIF, dessen Anteile an Kleinanleger vertrieben werden können, unterliegt den in Artikel 16 Absatz 3 Unterabsätze 2 bis 5 und 7 sowie…
Da ELTIF unionsweit nicht nur auf professionelle Anleger, sondern auch auf Kleinanleger ausgerichtet sind, müssen die bereits in der Richtlinie 2011/61/EU…
Angesichts der besonderen Merkmale von ELTIF und ihres sowohl Kleinanleger als auch professionelle Anleger umfassenden Zielpublikums ist es wichtig, dass…
Um den Zugang von Kleinanlegern zu ELTIF zu erweitern, kann ein OGAW in dem Maße in von einem ELTIF ausgegebene Anteile investieren, in dem die Anteile an ELTIF…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.