Erwägungsgrund 27 32015R0760
Um die Risikoübernahme durch ELTIF zu begrenzen, muss das Kontrahentenrisiko verringert werden, indem für das ELTIF-Portfolio klare Diversifizierungsanforderungen festgelegt werden. Alle außerbörslich gehandelten Derivate (im Folgenden „OTC-Derivate“) sollten unter die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates fallen.