Erwägungsgrund 2 32015R0768
Der Austausch von Informationen und von Personal im Rahmen des Programms „Pericles 2020“ sowie die in diesem Rahmen durchgeführten Unterstützungs- und Ausbildungsmaßnahmen sollten jedoch in der gesamten Union einheitlich sein; daher sollten die erforderlichen Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass in den Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt, der Schutz des Euro in gleichem Maße gewährleistet ist.