Erwägungsgrund 4 32015R0768
Es empfiehlt sich, für einen unterbrechungsfreien reibungslosen Übergang zwischen dem Pericles-Programm und dem Programm „Pericles 2020“ zu sorgen; es empfiehlt sich ferner, die Geltungsdauer dieser Verordnung an die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates anzupassen. Daher sollte die vorliegende Verordnung ab dem 1. Januar 2014 gelten —