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In der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates , mit der das Programm „Pericles 2020“ eingerichtet und das durch den Beschluss 2001/923/EG des Rates eingerichtete Pericles-Programm ersetzt wird, ist vorgesehen, dass diese gemäß den Verträgen in den Mitgliedstaaten gilt. Artikel 139 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sieht vor, dass Maßnahmen bezüglich der Verwendung des Euro nach Artikel 133 keine Anwendung auf die Mitgliedstaaten finden, für die eine Ausnahmeregelung gilt.
Gemäß dem Beschluss 2001/923/EG des Rates vom 17. Dezember 2001 über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des…
Der Austausch von Informationen und von Personal im Rahmen des Programms „Pericles 2020“ sowie die in diesem Rahmen durchgeführten Unterstützungs- und…
Es empfiehlt sich, für einen unterbrechungsfreien reibungslosen Übergang zwischen dem Pericles-Programm und dem Programm „Pericles 2020“ zu sorgen; es empfiehlt…
Zum Schutz des Euro gegen Fälschungen ist durch die Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 des Rates eine enge und regelmäßige Zusammenarbeit insbesondere zwischen den…
Seit dem Erlass des Beschlusses 2005/37/EG wurden dem ETSC durch eine Reihe zusätzlicher Rechtsakte Aufgaben zugewiesen. Das ETSC erfüllt somit Verpflichtungen…
Vorbehaltlich des Absatzes 2 gelten in Fällen, in denen eine Ausnahmeregelung gemäß Artikel 139 AEUV für einen Mitgliedstaat nach Artikel 140 Absatz 2 AEUV…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.