Erwägungsgrund 1 32021R0840
Die Union und die Mitgliedstaaten verfolgen das Ziel, die Maßnahmen festzulegen, die für die Verwendung des Euro als einheitliche Währung erforderlich sind. Zu diesen Maßnahmen gehört der Schutz des Euro gegen Geldfälschung und damit in Zusammenhang stehende Betrugsdelikte, um die Wirksamkeit der Wirtschaft der Union sicherzustellen und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten.