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Mit der Verordnung (EU) 2021/840 des Europäischen Parlaments und des Rates wird ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (im Folgenden „Programm Pericles IV“)eingerichtet, das gemäß den Verträgen in den Mitgliedstaaten gilt. Artikel 139 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sieht vor, dass Maßnahmen bezüglich der Verwendung des Euro nach Artikel 133 keine Anwendung auf die Mitgliedstaaten finden, für die eine Ausnahmeregelung gilt.
Mit dieser Verordnung wird ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (im Folgenden…
Das Programm „Pericles IV“ wird von der Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Wege regelmäßiger Konsultationen in verschiedenen Phasen der…
In der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates , mit der das Programm „Pericles 2020“ eingerichtet und das durch den Beschluss…
Der Austausch von Informationen und von Personal im Rahmen des Programms Pericles IV sowie die in diesem Rahmen durchgeführten Unterstützungs- und…
Gemäß dem Beschluss 2001/923/EG des Rates vom 17. Dezember 2001 über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des…
Für den Zeitraum 2021-2027 sollte ein neues Programm (im Folgenden „Programm ‚Pericles IV‘“) angenommen werden. Es sollte sichergestellt werden, dass das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.