Erwägungsgrund 1 32015R0827
Durch die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates werden die in dem Beschluss 2013/255/GASP vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere das Verbot des Handels mit Kulturgütern und sonstigen Gegenständen, die seit dem 9. Mai 2011 aus Syrien entfernt wurden, umgesetzt.