Erwägungsgrund 2 32015R0827
Am 12. Februar 2015 verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2199 (2015), deren Nummer 17 den Handel mit syrischen Kulturgütern und anderen Gegenständen, die seit dem 15. März 2011 unrechtmäßig aus Syrien entfernt wurden, verbietet. Am 28. Mai 2015 nahm der Rat den Beschluss (GASP) 2015/837 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP an, um den Beschluss 2013/255/GASP an die Resolution 2199 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen durch Anwendung des letztgenannten Beschlusses auf Gegenstände, die seit dem 15. März 2011 unrechtmäßig aus Syrien entfernt wurden, anzupassen.