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Fermentationsrückstände und Kompost tierischen Ursprungs können in der Praxis mit Material nichttierischen Ursprungs gemischt werden. Die Unternehmer sollten die für die Beseitigung solcher Fermentationsrückstände und solchen Komposts geltenden Vorschriften kennen. Außerdem ist klarzustellen, in welchen Fällen Kompost und Fermentationsrückstände, die aus Küchen- und Speiseabfällen entstehen, in einer genehmigten Deponie beseitigt werden dürfen. Anhang V Kapitel III der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sollte entsprechend geändert werden.
Für Fermentationsrückstände und Komposte aus Anlagen nach den §§ 14 und 18, die auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden…
beim Verlassen der Anlage geeignete Einrichtungen zur Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen und Behältern zur Verfügung stehen.
die in Kapitel III Abschnitt 3 genannten Normen für Fermentationsrückstände und Kompost.
Wer Fermentationsrückstände aus Biogasanlagen oder Komposte aus Kompostierungsanlagen abholt, sammelt oder befördert, hat sicherzustellen, dass Fahrzeuge und…
Anhang V Kapitel III Abschnitt 2 wird wie folgt geändert: a) Nummer 2 Buchstabe b Ziffer x erhält folgende Fassung: „x) tierischen Nebenprodukten gemäß Artikel…
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, auf der Grundlage einer einem harmonisierten Muster entsprechenden Validierung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.