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Die in Anwendung dieser Verordnung erhaltenen Informationen dürfen nur zu dem Zweck verwendet werden, zu dem sie eingeholt wurden.
Die Kommission, die Mitgliedstaaten sowie deren jeweilige Bedienstete geben die vertraulichen Informationen, die sie in Anwendung dieser Verordnung erhalten oder die ihnen vertraulich mitgeteilt werden, nicht bekannt, es sei denn, dass derjenige, der sie geliefert hat, ausdrücklich die Erlaubnis hierzu erteilt. Jeder Antrag auf vertrauliche Behandlung ist zu begründen. Erweist sich jedoch, dass ein Antrag auf vertrauliche Behandlung nicht gerechtfertigt ist, und will derjenige, der die Informationen geliefert hat, sie weder veröffentlichen noch ihre Bekanntgabe in allgemeiner oder zusammengefasster Form erlauben, so kann die betreffende Information unberücksichtigt bleiben.
Informationen werden auf jeden Fall als vertraulich betrachtet, wenn ihre Bekanntgabe nennenswerte Nachteile für den Auskunftgeber oder die Informationsquelle haben könnte.
Die Absätze 1, 2 und 3 stehen allgemeinen Informationen und insbesondere einer Bekanntgabe der Gründe für die gemäß dieser Verordnung getroffenen Beschlüsse von Seiten der Unionsbehörden nicht entgegen. Die Unionsbehörden tragen jedoch dem berechtigten Interesse der betroffenen natürlichen und juristischen Personen an der Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse Rechnung.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Im Einklang mit dieser Verordnung bereitgestellte Informationen dürfen nur für die vorgesehenen Zwecke genutzt werden. Vertrauliche oder auf vertraulicher…
Die Kommission und die Mitgliedstaaten, einschließlich deren jeweilige Bedienstete, geben die vertraulichen Informationen, die sie in Anwendung dieser…
Dieser Artikel steht der Bekanntgabe allgemeiner Informationen durch die Behörden der Union, insbesondere der Gründe für die in Anwendung dieser Verordnung…
Die Absätze 1 bis 4 stehen allgemeinen Informationen und insbesondere einer Bekanntgabe der Gründe für die gemäß dieser Verordnung erlassenen Beschlüsse…
Die Absätze 1 bis 4 schließen nicht aus, dass Unionsbehörden sich auf allgemeine Informationen beziehen, insbesondere auf die Gründe für die nach dieser…
Die Absätze 1 bis 4 schließen nicht aus, dass Unionsbehörden sich auf allgemeine Informationen beziehen, insbesondere auf die Gründe für die nach dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.