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Die Bestimmungen dieser Verordnung dürfen die bestehenden Regelungen der Mitgliedstaaten und der Union hinsichtlich des Geschäftsgeheimnisses nicht beeinträchtigen.
Die Bestimmungen dieser Verordnung und die Durchführungsbestimmungen sollten die Regelungen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten hinsichtlich des…
Die Bestimmungen dieser Verordnung über die Untersuchungen lassen die Vorschriften der Union und die einzelstaatlichen Vorschriften über das Berufsgeheimnis…
Die Bestimmungen dieser Verordnung über die Untersuchungen lassen die Vorschriften der Union und die einzelstaatlichen Vorschriften über das Berufsgeheimnis…
Die nationalen Bestimmungen über das Bankgeheimnis sollten der Anwendung dieser Verordnung nicht entgegenstehen.
Die Anwendung dieser Verordnung sollte unbeschadet der Anwendung des Wettbewerbsrechts der Union und der Mitgliedstaaten erfolgen. Sie sollte die…
Aufgrund dieser Verordnung getroffene Maßnahmen sollten nicht im Widerspruch zum Interesse der Union stehen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.