Erwägungsgrund 43 32024R2747
Es ist angezeigt, bestimmte nationale Maßnahmen zu verbieten, die die Freizügigkeit oder den freien Dienstleistungsverkehr beschränken und die während eines Binnenmarkt-Notfalls oder als Reaktion darauf nicht verhängt werden sollten, weil sie offensichtlich unverhältnismäßig sind. Daher sollten solche Maßnahmen der Mitgliedstaaten vor dem Hintergrund dieser Harmonisierungsvorschriften und nicht des AEUV oder anderer Rechtsvorschriften der Union bewertet werden.