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Der Inhalt des Anhangs III B der Verordnung (EG) Nr. 517/94 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1398/2007 der Kommission wurde entfernt. Daher ist es angemessen, diesen Anhang vollständig zu streichen. Im Interesse der Klarheit sollte die Bezugnahme auf diesen Anhang in Artikel 4 Absatz 2 ebenfalls gestrichen werden.
Da auf die vergleichende Bewertung in Anhang VI der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 nicht Bezug genommen wird, sollte der Verweis auf diesen Anhang in Artikel 23…
Punkt 2 des Anhangs zur Verordnung (EG) Nr. 955/98 wird gestrichen.
Die Verordnung (EG) Nr. 517/94 wird aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach…
Die Verordnung (EG) Nr. 1518/95 wird aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach…
Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sollte entsprechend geändert werden. Aus praktischen Gründen und im Interesse der Klarheit ist es angezeigt, den geänderten…
Der Anhang wird gestrichen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.