Art. 10 32011R0173
Die Verordnung (EG) Nr. 1187/2009 wird wie folgt geändert:
1.
Artikel 10 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
2.
Artikel 24 Absatz 2 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:
3.
Artikel 31 wird wie folgt geändert:
a)
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
b)
Absatz 2 Unterabsatz 3 erhält folgende Fassung:
4.
Artikel 32 wird wie folgt geändert:
a)
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
b)
Absatz 5 erhält folgende Fassung:
5.
Artikel 33 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
6.
Die Anhänge IV, V und VI werden gestrichen.