Erwägungsgrund 6 32025R0914VERORDNUNG (EU) 2025/914 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Mai 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 bezüglich des Geltungsbereichs der Vorschriften für Referenzwerte, der Verwendung in der Union von Referenzwerten, die von einem in einem Drittstaat angesiedelten Administrator bereitgestellt werden, und bestimmter Meldepflichten (Text von Bedeutung für den EWR)
Referenzwert-Administratoren sollten die Verwendung der von ihnen bereitgestellten Referenzwerte in der Union überwachen und der zuständigen Behörde oder — je…
Art. 29 Abs. 2 BMRVerwendung von kritischen Referenzwerten, signifikanten Referenzwerten, Rohstoff-Referenzwerten, die Anhang II unterliegen, EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel und Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten
Handelt es sich bei dem Gegenstand eines Prospekts, der gemäß der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates oder der Richtlinie…
Art. 24 Abs. 2 BMRSignifikante Referenzwerte
Ein Administrator teilt der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem er angesiedelt ist, oder — bei Ansiedlung in einem Drittstaat — der ESMA umgehend…
Art. 36 Abs. 1 Buchst. f BMRRegister der Administratoren und Referenzwerte
die Referenzwerte einschließlich, soweit verfügbar, ihrer ISIN, die Gegenstand von Einstufungen zuständiger Behörden sind und die der ESMA gemäß Artikel 24…
Erwägungsgrund 2 32025R0914VERORDNUNG (EU) 2025/914 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Mai 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 bezüglich des Geltungsbereichs der Vorschriften für Referenzwerte, der Verwendung in der Union von Referenzwerten, die von einem in einem Drittstaat angesiedelten Administrator bereitgestellt werden, und bestimmter Meldepflichten (Text von Bedeutung für den EWR)
Nach der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen alle Referenzwert-Administratoren, unabhängig von der Systemrelevanz dieser…