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Durch diese Verordnung wird auch ein Übernahmemechanismus eingeführt, der es in der Union angesiedelten Administratoren oder beaufsichtigten Unternehmen unter bestimmten Umständen ermöglicht, Referenzwerte zu übernehmen, die aus einem Drittstaat stammen, damit sie in der Union verwendet werden. Hierfür sollte die zuständige Behörde berücksichtigen, ob durch die Bereitstellung des zu übernehmenden Referenzwerts die Einhaltung der IOSCO-Grundsätze der Einhaltung dieser Verordnung gleichwertig wäre. Dabei sind die Besonderheiten des Systems der Anerkennung im Vergleich zum System der Gleichwertigkeit zu berücksichtigen. Ein Administrator oder ein beaufsichtigtes Unternehmen, der/das einen aus einem Drittstaat stammenden Referenzwert übernommen hat, sollte in vollem Umfang für solche übernommenen Referenzwerte und für die Erfüllung der einschlägigen in dieser Verordnung genannten Bedingungen verantwortlich sein.
Ein in der Union angesiedelter Administrator, der gemäß Artikel 34 zugelassen oder registriert ist, mit einer eindeutigen und genau abgegrenzten Aufgabe im…
die in diesem Drittstaat zugelassenen oder registrierten Administratoren verbindliche Anforderungen erfüllen, die den Anforderungen dieser Verordnung…
Ein in einem Drittstaat angesiedelter Administrator eines signifikanten Referenzwerts, eines Paris-abgestimmten EU-Referenzwerts, eines EU-Referenzwerts für den…
Durch diese Verordnung wird ein Verfahren für die Anerkennung von Administratoren, die in einem Drittstaat angesiedelt sind, durch die zuständige Behörde des…
Diese Verordnung sollte den IOSCO-Grundsätzen Rechnung tragen, die in Bezug auf die Regulierungsanforderungen an Referenzwerte als globaler Standard dienen. Als…
Es empfiehlt sich, dass in Drittländern abgegebene Ratings für aufsichtsrechtliche Zwecke in der Gemeinschaft verwendet werden können, sofern die Anforderungen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.