Erwägungsgrund 32 BMR
Viele Referenzwerte werden anhand einer Formel bestimmt, die Eingabedaten verwendet, welche von den folgenden Einrichtungen bereitgestellt werden: Handelsplätze, genehmigte Veröffentlichungssysteme, Bereitsteller konsolidierter Datenträger oder genehmigte Meldemechanismen, Energiebörsen oder Auktionsplattformen für Emissionszertifikate. In einigen Fällen, ist die Datenerhebung an einen Dienstleister ausgelagert, der die Daten gänzlich oder direkt von diesen Einrichtungen erhält. In diesen Fällen stellen eine bestehende Regulierung und Aufsicht die Integrität und Transparenz der Eingabedaten sicher und sehen Anforderungen an die Unternehmensführung sowie Verfahren für die Meldung von Verstößen vor. Diese Referenzwerte sind daher weniger manipulationsanfällig, unterliegen einer unabhängigen Überprüfung, und die betreffenden Administratoren sind folglich von bestimmten Verpflichtungen nach dieser Verordnung freigestellt.