Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bei der Festlegung der im Einzelfall zu verhängenden Verwaltungssanktionen und anderer Verwaltungsmaßnahmen sollte je nach Sachlage Faktoren wie der Rückzahlung etwaiger festgestellter finanzieller Vorteile, der Schwere und Dauer des Verstoßes, erschwerenden oder mildernden Umständen und der notwendigen abschreckenden Wirkung von verwaltungsrechtlichen finanziellen Sanktionen Rechnung getragen und je nach Sachlage eine Strafminderung für Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde vorgesehen werden. So sollte insbesondere die tatsächliche Höhe von verwaltungsrechtlichen finanziellen Sanktionen, die im Einzelfall zu verhängen sind, die in dieser Verordnung festgesetzte Obergrenze oder die für sehr schwere Verstöße durch einzelstaatliche Rechtsvorschriften festgesetzte darüberliegende Obergrenze erreichen können, während bei geringfügigen Verstößen oder im Fall einer Schlichtung verwaltungsrechtliche finanzielle Sanktionen verhängt werden können sollten, die weit unter der Obergrenze liegen. Die zuständige Behörde sollte über die Möglichkeit verfügen, ein vorübergehendes Verbot der Wahrnehmung von Führungsaufgaben innerhalb von Referenzwert-Administratoren oder -Kontributoren zu verhängen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Behörden bei der Festsetzung von Art und Höhe bzw. Umfang der verwaltungsrechtlichen Sanktionen und…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die zuständigen Behörden bei der Bestimmung der Art und der Höhe bzw. des Umfangs einer verwaltungsrechtlichen Sanktion…
Die zuständigen Behörden berücksichtigen bei der Bestimmung der Art und der Höhe der verwaltungsrechtlichen Sanktionen und anderer verwaltungsrechtlicher…
Deshalb sollte eine Reihe von verwaltungsrechtlichen Sanktionen und anderen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen vorgesehen werden, um einen gemeinsamen Ansatz in…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die zuständigen Behörden bei der Bestimmung der Art und der Höhe der verwaltungsrechtlichen Sanktionen oder…
Die zuständigen Behörden sollten verwaltungsrechtliche finanzielle Sanktionen verhängen können, die tatsächlich abschreckend wirken, beispielsweise in Höhe von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.