Erwägungsgrund 85 32021R2116
Daraus folgt, dass eine generelle Veröffentlichung der einschlägigen Informationen nicht über das hinausgeht, was in einer demokratischen Gesellschaft erforderlich ist, um die finanziellen Interessen der Union zu schützen und das übergeordnete Ziel einer öffentlichen Einsicht in die Verwendung der Mittel aus dem EGFL und dem ELER zu erreichen.