Art. 16 Abs. 1 32016R1035VERORDNUNG (EU) 2016/1035 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen schädigende Preisgestaltung im Schiffbau (kodifizierter Text)
Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung
Erwägungsgrund 15 32016R0791VERORDNUNG (EU) 2016/791 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Mai 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 hinsichtlich der Beihilferegelung für die Abgabe von Obst und Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen
Diese Verordnung sollte nicht die Aufteilung der regionalen oder lokalen Zuständigkeiten in den Mitgliedstaaten berühren.
Erwägungsgrund 15 32012R1219VERORDNUNG (EU) Nr. 1219/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2012 zur Einführung einer Übergangsregelung für bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern
Investitionsschutzabkommen zwischen den Mitgliedstaaten sollten nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen.
Art. 22 32016R1036VERORDNUNG (EU) 2016/1036 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern (kodifizierter Text)
Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung
Erwägungsgrund 2 32006R1416Diese Verordnung darf keine in der Gemeinschaft bestehenden Rechte an geistigem Eigentum berühren.
Erwägungsgrund 15 32011L0024RICHTLINIE 2011/24/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
Angesichts ihrer Besonderheit sollte der Zugang zu Organen und deren Zuteilung zum Zweck der Organtransplantation nicht in den Geltungsbereich dieser Richtlinie…