Erwägungsgrund 5 32018R0848
Die ökologische/biologische Produktion trägt auch dazu bei, die Ziele der Umweltpolitik der Union zu erreichen, insbesondere die in den Mitteilungen der Kommission vom 22. September 2006 mit dem Titel „Thematische Strategie für den Bodenschutz“, vom 3. Mai 2011 mit dem Titel „ Biologische Vielfalt — Naturkapital und Lebensversicherung: EU-Strategie zum Schutz der Biodiversität bis 2020“ und vom 6. Mai 2013 mit dem Titel „Grüne Infrastruktur (GI) — Aufwertung des europäischen Naturkapitals“ und in den Rechtsvorschriften im Umweltbereich wie den Richtlinien 2000/60/EG, 2001/81/EG, 2009/128/EG und 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 91/676 EWG und 92/43/EWG des Rates.