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Für reinrassige Zuchtequiden legt die Verordnung (EU) 2016/429 fest, dass die für Tiergesundheit zuständigen Behörden für Equiden ein einziges, lebenslang gültiges Identifizierungsdokument ausstellen, zu dem von der Kommission im Wege von delegierten Rechtsakten genauere Bestimmungen zu erlassen sind. Damit die Zuchtbescheinigung hinsichtlich ihres Inhalts und des Verwaltungsverfahrens so weit wie möglich mit diesem einzigen, lebenslang gültigen Identifizierungsdokument übereinstimmt, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Rechtsakte in Bezug auf die Form und den Inhalt des einzigen, lebenslang gültigen Identifizierungsdokuments für Equiden zu erlassen.
Abweichend von Artikel 30 Absatz 6 sind die Angaben gemäß Anhang V Teil 2 Kapitel I für reinrassige Zuchtequiden in einem einzigen, lebenslang gültigen…
Bei Equiden ist Teil II der Tierzuchtbescheinigung im einzigen, lebenslang gültigen Identifizierungsdokument nach Artikel 2 Buchstabe b Ziffer i der Delegierten…
über die Eintragung von reinrassigen Zuchtequiden, die nach einer anderen angemessenen Methode als durch eine Deckbescheinigung identifiziert worden sind gemäß…
Bis zum Zeitpunkt der Anwendung von Artikel 110 der Verordnung (EU) 2016/429 sollten die Zuchtverbände, die genehmigte Zuchtprogramme mit reinrassigen…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Anwendung der Bestimmungen dieser Verordnung darüber, nach welchem Muster die Mitgliedstaaten die…
Um ein reibungsloses Funktionieren des Identifizierungs- und Registrierungssystems und die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, sollte der Kommission die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.