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Die Durchführung der Kennzeichnung von Einhufern nach Artikel 18 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/262 der Kommission vom 17. Februar 2015 zur Festlegung von Vorschriften gemäß den Richtlinien 90/427/EWG und 2009/156/EG des Rates in Bezug auf die Methoden zur Identifizierung von Equiden (Equidenpass-Verordnung) (ABl. L 59 vom 3.3.2015, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung hat der Tierhalter vornehmen zu lassen.
von einem Tierarzt,
von einer unter der Aufsicht eines Tierarztes stehenden Person oder
durch eine von einer tierzuchtrechtlich anerkannten Züchtervereinigung oder einer internationalen Wettkampforganisation beauftragte, im Hinblick auf die Vornahme der Kennzeichnung von Einhufern sachkundige Person
Die letzten 15 Ziffern des Codes im Sinne des Artikels 2 Buchstabe n der Durchführungsverordnung (EU) 2015/262 in Verbindung mit der ISO-Norm 11784 müssen wie folgt zusammengesetzt sein:
drei Ziffern „276“ für „Deutschland“ nach der ISO-Norm 3166,
zwei Ziffern „02“ als Tierartenkenncode für „Einhufer“,
zehn Ziffern für den jeweils zu kennzeichnenden Einhufer.
Die zur Kennzeichnung nach Absatz 1 erforderlichen Transponder werden dem Tierhalter von der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle auf Antrag und unter angemessener Berücksichtigung des jährlichen Bedarfs zugeteilt.
aus einem Ohrmarken-Transponder bestehen, aa)dessen Codierung die für Ohrmarken nach Anlage 9 Nummer 1 Abschnitt A oder Nummer 3 Abschnitt A vorgeschriebenen…
(Fundstelle: BGBl. I 2005, 1032 - 1033; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Art, VerwendungszweckKennzeichnung12I.Tiere 1.WildklauentiereSie müssen so…
Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) Kennzeichnungsmittel zur Einzelkennzeichnung von Tieren;“.
die Ziffern des Codes im Sinne des Artikels 2 Buchstabe n der Durchführungsverordnung (EU) 2015/262 der Kommission vom 17. Februar 2015 zur Festlegung von…
ein physisches Mittel zur Identifizierung oder eine andere Methode, die das gehaltene Tier eindeutig mit dem Identifizierungsdokument gemäß Buchstabe c des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.