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Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Durchführung dieser Verordnung und zu deren Ergänzung oder zur Änderung der Anhänge sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zu erlassen betreffend die Festlegung der Anforderungen an Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen, die Aufgaben von Referenzzentren der Europäischen Union und die an sie gestellten Anforderungen sowie von Inhalt und Form von Tierzuchtbescheinigungen.
Um technischen Entwicklungen, dem wissenschaftlichen Fortschritt oder der Notwendigkeit, wertvolle genetische Ressourcen zu erhalten, Rechnung zu tragen, sollte…
Um ein reibungsloses Funktionieren des Identifizierungs- und Registrierungssystems und die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, sollte der Kommission die…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV delegierte Rechtsakte in Bezug auf Folgendes zu erlassen: Änderungen der Liste der…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zu erlassen, damit sie die Verweise auf europäische Normen sowie die…
Zur Umsetzung der von der Union geschlossenen internationalen Übereinkünfte und um Klarheit und Kohärenz mit den Änderungen der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des…
Zur Präzisierung der in dieser Richtlinie festgelegten Anforderungen sollte der Kommission die Befugnis zum Erlass von Rechtsakten gemäß Artikel 290 AEUV…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.