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Um die Qualität der von den Mitgliedstaaten übermittelten statistischen Daten zu gewährleisten, sollte die Kommission von den entsprechenden Rechten und Befugnissen nach Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 Gebrauch machen.
Um die Qualität der von den Mitgliedstaaten bereitgestellten statistischen Daten zu gewährleisten, sollte die Kommission von den entsprechenden Rechten und…
In diesem Zusammenhang sollte die Kommission (Eurostat) in einigen Ausnahmefällen (methodenbezogene Besuche) über zusätzliche Zugangsrechte zu einer erweiterten…
Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 geeignete Maßnahmen ergreifen, um Verstöße gegen…
Die Kommission hat die Vertraulichkeit der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates übermittelten Daten zu wahren. Der…
Es ist notwendig, das Funktionieren der vorliegenden Verordnung zu überwachen und zu bewerten. Daher sollten Vorkehrungen für die Erhebung statistischer und…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates schafft einen Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.