Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um die Qualität der von den Mitgliedstaaten bereitgestellten statistischen Daten zu gewährleisten, sollte die Kommission von den entsprechenden Rechten und Befugnissen nach Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates Gebrauch machen.
Um die Qualität der von den Mitgliedstaaten übermittelten statistischen Daten zu gewährleisten, sollte die Kommission von den entsprechenden Rechten und…
In diesem Zusammenhang sollte die Kommission (Eurostat) in einigen Ausnahmefällen (methodenbezogene Besuche) über zusätzliche Zugangsrechte zu einer erweiterten…
Die Kommission hat die Vertraulichkeit der gemäß der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates übermittelten Daten zu wahren. Der…
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates schafft einen Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer…
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, damit sie…
Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 geeignete Maßnahmen ergreifen, um Verstöße gegen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.