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In der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 wird auf den Geltungsbeginn des neuen Rechtsrahmens verwiesen. Um zu gewährleisten, dass die in der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 enthaltenen Verweise auf organisierte Handelssysteme, Wachstumsmärkte für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Emissionszertifikate oder darauf beruhende Auktionsobjekte nicht vor dem Geltungsbeginn der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 und der Richtlinie 2014/65/EU gelten, sollte Artikel 39 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, wonach Verweise auf die beiden Rechtsakte als Verweise auf die Richtlinie 2004/39/EG gelten, in der Weise angepasst werden, dass der Verschiebung des Geltungsbeginns der beiden Rechtsakte Rechnung getragen wird.
§ 39 Absatz 3d Nummer 1 in der Fassung dieses Gesetzes vom 30. Juni 2016 (BGBl. I S. 1514) ist bis zu dem Tag, ab dem die Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen…
Die Abwicklung von Wertpapiergeschäften steht in engem Zusammenhang mit dem Wertpapierhandel. So wird in der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen…
Um zu gewährleisten, dass in der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 bis zum verschobenen Geltungsbeginn des neuen Rechtsrahmens auf die Richtlinie 2004/39/EG…
Spezifische Querverweise in den Richtlinien 2009/65/EC , 2011/61/EU und 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates auf die Bestimmungen der Verordnung…
Diese Verordnung gilt für den Handel mit Energiegroßhandelsprodukten. Sie berührt nicht die Anwendung der Verordnungen (EU) Nr. 648/2012 , (EU) Nr. 596/2014 und…
Die Union und die Mitgliedstaaten werden in der Mitteilung der Kommission vom 25. Juni 2008 über einen „Small Business Act“ für Europa dazu aufgerufen, Regeln…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.