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Um zu gewährleisten, dass in der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 bis zum verschobenen Geltungsbeginn des neuen Rechtsrahmens auf die Richtlinie 2004/39/EG verwiesen wird und dass die Übergangsbestimmungen für multilaterale Handelssysteme, die die Registrierung als KMU-Wachstumsmärkte gemäß der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 beantragen, Gültigkeit behalten, damit die multilateralen Handelssysteme ausreichend Zeit haben, um eine derartige Registrierung gemäß der Richtlinie 2014/65/EU zu beantragen, sollte die Verordnung (EU) Nr. 909/2014 geändert werden.
Die Abwicklung von Wertpapiergeschäften steht in engem Zusammenhang mit dem Wertpapierhandel. So wird in der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen…
In der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 wird auf den Geltungsbeginn des neuen Rechtsrahmens verwiesen. Um zu gewährleisten, dass die in der Verordnung (EU) Nr.…
Um KMU die Kapitalaufnahme zu erleichtern, damit sie wachsen können, und auch um die weitere Entwicklung spezialisierter, auf die Erfordernisse von…
Bestimmte Anpassungen sollten im Hinblick auf die Richtlinie 2003/87/EG, geändert durch die Richtlinie 2009/29/EG, und die Verordnung (EU) Nr. 1031/2010…
Die Verordnung (EU) 2015/104 sollte daher entsprechend geändert werden.
Die Verordnungen (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 596/2014 und (EU) Nr. 909/2014 sollten daher entsprechend geändert werden —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.