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Die Abwicklung von Wertpapiergeschäften steht in engem Zusammenhang mit dem Wertpapierhandel. So wird in der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates auf den Geltungsbeginn des neuen Rechtsrahmens verwiesen. Vor diesem Datum sollten Verweise auf die Verordnung (EU) Nr. 600/2014 und die Richtlinie 2014/65/EU als Verweise auf die Richtlinie 2004/39/EG gelten. Mit der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 wird ferner eine Übergangsregelung für die Anwendung der Regeln für die Abwicklungsdisziplin auf multilaterale Handelssysteme eingeführt, die gemäß der Richtlinie 2014/65/EU eine Registrierung als KMU-Wachstumsmärkte beantragen.
Verweisungen in dieser Verordnung auf die Richtlinie 2014/65/EU und die Verordnung (EU) Nr. 600/2014 gelten vor dem 3. Januar 2018 als Verweisungen auf die…
Um zu gewährleisten, dass in der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 bis zum verschobenen Geltungsbeginn des neuen Rechtsrahmens auf die Richtlinie 2004/39/EG…
In der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 wird auf den Geltungsbeginn des neuen Rechtsrahmens verwiesen. Um zu gewährleisten, dass die in der Verordnung (EU) Nr.…
Die Richtlinie 2004/39/EG sollte daher zum Teil mit der vorliegenden neuen Richtlinie neu gefasst und zum Teil durch die Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des…
Die Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der…
Spezifische Querverweise in den Richtlinien 2009/65/EC , 2011/61/EU und 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates auf die Bestimmungen der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.