Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung
besonderer Regeln, die in zwischen der Union und Drittländern geschlossenen Vereinbarungen enthalten sind;
der Agrarverordnungen der Union und der Verordnung (EG) Nr. 1667/2006 des Rates , der Verordnung (EG) Nr. 614/2009 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1216/2009 des Rates . Diese Verordnung wird ergänzend zu den genannten Verordnungen und in Abweichung von deren Bestimmungen angewandt, die der Anwendung von Antidumpingzöllen entgegenstehen würden;
besonderer Maßnahmen, sofern diesen nicht die im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens 1994 eingegangenen Verpflichtungen entgegenstehen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.