Erwägungsgrund 21 32016R1036
Es ist außerdem wünschenswert, zu klären, welche Praktiken eine Umgehung der geltenden Maßnahmen darstellen. Eine Umgehung kann innerhalb und außerhalb der Union stattfinden. 1 Deshalb ist es notwendig, die unter der vorliegenden Verordnung bestehende Möglichkeit, Einführer von dem ausgeweiteten Zoll zu befreien, auch für die Ausführer vorzusehen, wenn Zölle erhoben werden, um gegen eine Umgehung außerhalb der Union vorzugehen.