Erwägungsgrund 16 32016R1035
Ist der Käufer eines Schiffes, das Gegenstand einer schädigenden Preisbildung ist, im Gebiet einer anderen Vertragspartei des Schiffbau-Übereinkommens niedergelassen, so kann der Antrag auch ein Ersuchen um Einleitung einer Untersuchung durch die Behörden dieser Vertragspartei enthalten. Dieses Ersuchen sollte den Behörden dieser Vertragspartei übermittelt werden, soweit es gerechtfertigt ist.