Erwägungsgrund 4 32016R1037
Ferner ist es angemessen, hinreichend genau zu erläutern, nach welchen Voraussetzungen sich das Vorliegen einer Subvention bestimmt, nach welchen Grundsätzen Ausgleichszölle angewandt werden (insbesondere Grundsatz der Spezifität) und nach welchen Kriterien die Höhe der anfechtbaren Subvention zu berechnen ist.